Antrag stellen

AGs und Aktive der FSI können Finanzanträge stellen, um ihre Arbeit zu finanzieren. Nach Antragsstellung wird auf der nächsten FSI-Sitzung über den Antrag beraten und abgestimmt. Wichtig: Bitte stelle deinen Antrag, bevor du entsprechende Ausgaben tätigst.

Es wäre super wenn du nach Antragsstellungzur nächsten FSI-Sitzung kommst und für Fragen bezüglich deines Antrags zur Verfügung stehst. Wenn du nicht zur Sitzung kommst, werden die Beauftragten für Finanzen den Antrag stellvertretend für dich vorstellen.

Den Antrag kannst du direkt hier stellen.

Dokumente einreichen

Bitte reiche alle Dokumente zu deinem Finanzantrag spätestens zwei Wochen nach Rechnungseingang über unser Online-Tool ein.

Hier Dokumente hochladen

 

Welche Dokumente werden benötigt?

Wir brauchen immer:

  • Alle Rechnungen/Belege. Akzeptiert werden
  • Nachweise, dass du die Rechnung auch bezahlt hast
    • Hier brauchen wir einen Kontoauszug, aus dem dein Name und deine Kontonummer hervorgeht.
    • Die Zhalu
  • Eine Unterschrift auf dem Antragsformular. Das aktuelle Antragsformular erhältst du nach der Prüfung deiner Unterlagen per Email, du kannst es dann digital unterschreiben. Bitte verwende kein altes Antragsformular!

In besonderen Fällen benötigen wir zusätzlich:

 

Wenn du für einen einzelnen Posten mehr als €50 ausgegeben hast

  • Vordruck V – Vergleichsangebote
  • Drei Vergleichsangebote (Screenschots sind zulässig)

Bei Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Dozierende

  • Vordruck Q – Quittung für Aufwandsentschädigung

Bei Fahrten und Ausflügen

  • Vordruck A1 – Teilnehmerliste wenn selbst organisiert ODER Teilnahmebestätigungen für alle Teilnehmer
  • Vordruck A2 – Einverständniserklärung, unterschrieben von allen Teilnehmern

Bei Bahnfahrten, Kilometerpauschalen und sonstigen Ausgaben für den Individualtransport

  • Vordruck E – Eidesstattliche Erklärung über den erfolgten Fahrtantritt ODER vom Schaffner abgestempeltes Papierticket bei Bahnfahrten (Scan reicht)

Wenn du in Bar gezahlt hast oder kein Kontoauszug vorliegt (z.B. bei Paypal-Zahlungen)

  • Vordruck Z  – Eidesstattliche Erklärung über die erfolgte Zahlung

 

Alle Unterlagen werden eingescannt benötigt (bitte hochladen). Bewahre die Originaldokumente für ein Jahr auf, falls Rückfragen entstehen.

Dokumente zum Download

Obergrenzen / Was kann nicht finanziert werden?

Da Fachschaftsgelder öffentliche Gelder sind, halten wir uns an bestimmte Regeln für den verantwortungsvollen Umgang. Grundsätzlich sollte das Geld für Zwecke verwendet werden, von denen ein möglichst großer Teil der Studierendenschaft profitiert. Wenn du dir unsicher bist, ob deine Ausgaben im Interesse der Studierendenschaft sind, kannst du dich an §18 Abs. 2 BerlHG orientieren (oder einfach uns kontaktieren).

Es gelten folgende Obergrenzen für Ausgaben:

  • €75 Honorar/Aufwandsentschädigung für dozierende Einzelpersonen ODER €150 für eine Gruppe
  • bei Kongressen, Fahrten, Ausflügen gilt für Teilnahmegebühren, Fahrtkosten, etc.
    • max. 3 Teilnehmer all inclusive ODER bis zu €42 pro Person
  • €20 für Geschenke aller Art

Getränke und Lebensmittel aller Art werden gesondert abgerechnet – bitte kontaktiere uns nach der Antragsstellung.

 

 

Deadlines

Es gibt zwei wichtige Deadlines

  1. Reiche alle Unterlagen spätestens zwei Wochen nach Rechnungseingang hoch.
  2. Dein Antrag verfällt zum Ende des Haushaltsjahrs (i.d.R. Anfang November). Danach musst du einen neuen Antrag stellen.

Auszahlung

Sobald wir deine Unterlagen erhalten haben, reichen wir sie zur Erstattung ein. Du erhältst deine Erstattung dann innerhalb von 6-8 Wochen.

Wir können Finanzanträge über sehr hohe Beträge in Einzelfällen auch direkt zahlen. Bitte kontaktiere uns hier im Einzelfall, um eine individuelle Lösung zu vereinbaren.

Kontakt

Deine Beauftragten für Finanzen sind unter finanzen@fsi-charite.de für alle Fragen erreichbar. Vor den FSI-Sitzungen gibt es oft Finanzsprechstunden, beachte hierfür den Kalender.

Diese E-Mail-Adresse ist uns nicht bekannt!

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