Ehrenamtsbescheinigung beantragen

Liebe Studierende,

auf dieser Website könnt ihr Ehrenamtsbescheinigungen für euer Engagement im Rahmen der FSI-, Fakultäts- oder Gremienarbeit beantragen.
Bitte beachtet, dass dieses Jahr für Erasmus Bewerbungen ein spezielles Formular ausgefüllt werden muss. Dieses ist uns zuzuschicken.
Für die Erstellung einer Ehrenamtsbescheinigung räumen wir uns eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen ein.

Folgende Rahmenbedingungen unter denen eine Ehrenamtsbescheinigung ausgestellt wird:

In jedem Fall berechtigt für eine Bescheinigung sind:

  • Studierende, die sich innerhalb der FSI AKTIV engagieren, d.h. auf 5 von 8 Sitzungen eines Semesters anwesend waren
  • Studierende, die für ein Amt in der FSI entlastet wurden, d.h. ein Semester Amtsperiode muss abgeschlossen sein
  • Studierende, die sich aktiv in Gremien engagieren, d.h. durch den FakRat gewählte Mitglieder
  • Studierende, die bei mindestens
    • 2 Berufungen bzw.
    • 1 Berufung und 2 Habilitationen bzw.
    • 4 Habilitationen

anwesend waren und die Verfahren abgeschlossen sind.

Über Grenzfälle, die diskutiert werden können, tritt eine Delegation aus den Ämtern der Sprechenden, BeMAuGs und CDB zusammen, ggf. in Rücksprache mit der AG-Koordination oder den Beauftragten für Habil- und Berufungsverfahren,
darunter fallen z.B.:

  • AG-Leitende
  • Außerordentliches Engagement in der FSI z.B. im Rahmen der OE

Nicht ausgestellt werden:

  • Bescheinigungen für AG-Mitglieder

 

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