Pflegepraktikum und Famu
Im Rahmen unserer ärztlichen Ausbildung müssen wir einen, insgesamt 3 monatigen/ 90 Kalendertage, Krankenpflegedienst leisten. Durch diesen sollen die Studierenden in den Betrieb und die Organisation eines Krankenhauses eingeführt werden und einen Einblick in die üblichen Verrichtungen der Krankenpflege bekommen.
Das Pflegepraktikum wird in der vorlesungsfreien Zeit (oft auch als Semesterferien bezeichnet) absolviert. Am besten man bemüht sich am Anfang des Semesters, um einen Platz für die kommenden Semesterferien. Man bewirbt sich jeweils direkt beim Krankenhaus bzw. Station auf der man das Pflegepraktikum abhalten möchte. Wichtig zu wissen ist, dass man sich eigenständig um sein Krankenpflegepraktikum kümmern muss.
Der Krankenpflegedienst muss bis zum vierten Semester fertig absolviert sein (heißt letzte Möglichkeit in den Semesterferien nach dem 3.). Das Pflegepraktikum besteht insgesamt aus 90 Kalendertagen. Das heißt, dass Wochenenden und Feiertage mitgerechnet werden. Fehlzeiten werden nicht mit berücksichtigt und müssen nachgearbeitet werden. Er wird kann auch in 3 Abschnitte geteilt werden. Ein Abschnitt muss mindestens 30 Tage dauern, damit er angerechnet wird.
Vielleicht musst du auch gar keine Krankpflegedienst mehr ableisten z.B. wenn du im Sanitätsdienst der Bundeswehr warst, eine krankenpflegerische Tätigkeit während eines FSJ gemacht hast. Alles was auf den Krankenpflegedienst angerechnet wird findest du auch auf der Website.
Falls du noch nicht studierst kannst du auch schon nachdem du deine Hochschulreife bekommen hast, vor dem Studienbeginn (auch ohne Studienplatz) ein Pflegepraktikum machen. Der Vorteil daran ist, dass du dann nichts oder nicht so viel während den Semesterferien/vorlesungsfreien Zeit machen musst.
Alle wichtigen und ausführlichen Informationen (z.B. welche Einrichtungen anerkannt werden) findest du auf der Seite des LAGeSos (Berlin) unter “Krankenpflegedienst” oder unter diesem URL: https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/berufe-im-gesundheitswesen/ausbildung-im-inland/aerztin-arzt/artikel.112488.php
Im Rahmen unserer ärztlichen Ausbildung müssen wir insgesamt 120 Kalendertage (4 Monate) Famulatur machen. Während der Famulatur sollen die Studierenden sich mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten, hausärztlichen und stationären Krankenversorgung vertraut machen.
Du kannst eine Famulatur nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (aka Physikum) bzw. bei uns nach bestandener SMPP. Der früheste Zeitpunkt ist also in den Semesterferien nach dem 4. Semester, wenn du alle Teile der SMPP zum ersten Termin gemacht hast.
Man absolviert einen Monat Famulatur in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, zwei Monate im Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung und einen Monat in der hausärztlichen Versorgung. Nur die Famulatur in der hausärztlichen Versorgung darf nicht im Ausland abgeleistet werden.
Maximal ist eine Aufteilung der Famulatur in fünf Abschnitte zulässig; dabei darf jedoch die Mindestdauer eines Abschnitts nicht weniger als zwei Wochen (14 Kalendertage) betragen. Heißt man kann i.d.R. nur eine Famulatur splitten.
Die Famulatur wird übrigens, wie das Pflegepraktikum, in der vorlesungsfreien Zeit (oft auch als Semesterferien bezeichnet) absolviert. Wo und wie man sich bewirbt ist einem selbst überlassen. Meistens klappt es gut wenn man direkt das Chefärzt*innen Sekretariat anruft oder anschreibt und fragt, ob man dort eine Famulatur ableisten kann.
Alle wichtigen und ausführlichen Informationen findest du auf der Seite des LAGeSos (Berlin) unter “Famulatur” oder unter diesem URL: https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/berufe-im-gesundheitswesen/ausbildung-im-inland/aerztin-arzt/artikel.112412.php
Famulus bedeutet übrigens auf Latein “Diener” oder “Knecht”. Viel Spaß! 😉